Räumen und Streuen
Gehwege, Zugänge und vereinbarte Flächen räumen wir bei Schnee und streuen bei Glätte. Welche Flächen dazugehören, legen wir vorab im Leistungsplan fest.
Wenn es schneit oder glatt wird, müssen Gehwege und Zugänge rechtzeitig geräumt und gestreut sein. Unser eigenes Team übernimmt den Winterdienst für Ihre Objekte in Frankfurt, orientiert an den vorgeschriebenen Zeiten und mit Nachweis für jeden Einsatz. So ist die Räum- und Streupflicht für Ihr Objekt in verlässlichen Händen.
Sichere Wege. Feste Saisonpauschale vom 1. November bis 31. März
Jeder Einsatz mit Datum und Uhrzeit dokumentiert
Eigenes Team, keine Subunternehmer
Wir besprechen den Umfang gemeinsam und halten fest, was Sie von uns erwarten können. Muster-Einsatznachweis ansehen Ratgeber: Räum- und Streupflicht in Frankfurt
Gehwege, Zugänge und vereinbarte Flächen räumen wir bei Schnee und streuen bei Glätte. Welche Flächen dazugehören, legen wir vorab im Leistungsplan fest.
In Frankfurt gilt die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen täglich von 7 bis 22 Uhr. Wir richten unsere Einsätze flexibel nach der Wetterlage: früh am Morgen und bei anhaltendem Schneefall auch mehrmals am Tag.
Datum und Uhrzeit jedes Einsatzes halten wir fest. Die Nachweise erhalten Sie in der vereinbarten Form, zum Beispiel zur Vorlage gegenüber Eigentümern.
Vom 1. November bis 31. März gilt eine feste Pauschale, unabhängig von der Zahl der Einsätze. So bleiben die Kosten für Verwaltung und Nebenkostenabrechnung planbar.
Wir sehen uns die Flächen vor Ort an und klären Wege, Zugänge, Treppen und den Lagerplatz für Streumittel.
Sie erhalten ein Angebot mit den Flächen, der Saison vom 1. November bis 31. März und der festen Saisonpauschale.
Bei Schnee und Glätte rückt unser Team früh am Morgen aus, bei anhaltendem Schneefall auch erneut. Jeder Einsatz wird dokumentiert, auf Rückmeldungen antworten wir innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.
Eine klare Zusammenarbeit beginnt mit klaren Antworten.
Alle häufigen FragenIhre Frage fehlt?0176 84274987
Wir berechnen eine feste Saisonpauschale vom 1. November bis 31. März. Sie richtet sich nach Größe und Art der Flächen, nach Treppen und Zugängen und dem Aufwand vor Ort, nicht nach der Zahl der Einsätze. Nach der Besichtigung erhalten Sie ein konkretes Angebot.
In Frankfurt gilt die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen täglich von 7 bis 22 Uhr. Wir richten unsere Einsätze flexibel nach der Wetterlage: bei Schnee und Glätte früh am Morgen, bei anhaltendem Schneefall auch mehrmals am Tag. Alle Regeln im Ratgeber
Jeder Einsatz wird mit Datum und Uhrzeit dokumentiert. Die Nachweise erhalten Sie in der vereinbarten Form, etwa als monatliche Übersicht.
Wir streuen nach der Frankfurter Straßenreinigungssatzung mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt. Salz nur dort, wo die Satzung es ausnahmsweise erlaubt, etwa an Treppen, und nach Absprache mit Ihnen.
Ja. Winterdienst und Hausmeisterservice lassen sich für dasselbe Objekt kombinieren, mit einem Ansprechpartner und einer Rechnung je Objekt.
Je genauer Ihre Angaben, desto passender das Angebot. Was noch offen ist, klären wir gemeinsam bei der Besichtigung.
Objekt anfragenSie suchen eine regelmäßige Betreuung oder Unterstützung bei einer konkreten Aufgabe? Wir nehmen uns Ihren Bedarf gemeinsam vor.
Erreichbar Montag bis Freitag, 7 bis 18 Uhr